Einrichtung von Lagerflächen für gefährliche und ungefährliche Abfälle
Rechtskonforme Einrichtung von Lagerflächen für gefährliche und ungefährliche Abfälle.
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Eine konforme Abfalllagerfläche ist für abfallerzeugende Betriebe gesetzlich vorgeschrieben, und die häufigste Beanstandung bei Kontrollen ist eine ohne diese Vorgaben errichtete Fläche. Wir planen und errichten sie korrekt.
Die Planung umfasst dichten Boden, Auffangwanne und Drainage, nach Abfallklasse getrennte Boxen, bei Bedarf Überdachung, Beschilderung und Zugangskontrolle — jeweils konkrete rechtliche Anforderungen, keine Ermessensfragen.
Nach der Errichtung dokumentieren wir die Fläche und liefern die Layout-Nachweise für Ihre Umweltakte und für Kontrollen.
Hauptvorteile
- Dichter Boden mit Auffangwanne und Drainage
- Nach Abfallklasse getrennte Boxen
- Konforme Beschilderung und Zugangskontrolle
- Getrennte Bereiche für gefährliche und ungefährliche Abfälle
- Layout-Dokumentation für Kontrollen
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